Bekanntmachung vergebener Aufträge nach §30 UVgO

Hier werden Informationen über vergebene Aufträge gemäß § 30 Abs. 1 UVgO bekannt gemacht. 
Veröffentlicht werden Aufträge nach einer Beschränkten Ausschreibung oder einer Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb ab einem Auftragswert von 25.000 € netto für die Dauer von drei Monaten.